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Grillen bis die Polizei kommt?

Was gibt es beim Grillen zu beachten?

16.08.2020

Grillen bis die Polizei kommt. Was ist beim Grillen erlaubt und verboten? Wo droht Ärger mit dem Nachbarn oder dem Vermieter und was muss sonst beachtet werden?

Insbesondere für Männer gehört das Grillen zum Sommer wie Fussball und Bier. Allerdings wird ein schöner Grillabend ganz schnell zum Ärgernis, wenn der Nachbar mit dem Lärm und Geruch ein Problem hat. Aus diesem Grund haben wir für Euch die wichtigsten Regeln beim Grillen aufgelistet.

 

Welche Regeln müssen beachtet werden?

Wichtigste Regel beim Grillen ist, dass Ärger mit der Nachbarschaft vermieden wird. Dieser Ärger entsteht fast ausschließlich durch Geruchsbelästigung. Aus diesem Grund drehen sich nahezu alle Regeln beim Grillen auch rund um das Thema Geruchsbelästigung.

 

Wie oft darf gegrillt werden?

Klingt komisch, ist aber so - es sind sich nicht einmal die Gerichte darüber einig, wie oft gegrillt werden darf. So hat ein Richter in München entschieden, dass es keine übermäßige Belästigung des Nachbarn darstellt, wenn nicht häufiger wie 16 Mal in 4 Monaten gegrillt wird.

Im Klartext bedeutet dies, dass dort im Schnitt in den Sommermonaten 1 mal in der Woche gegrillt werden darf. Andere Gerichte haben die Anzahl der Grillaktionen auf maximal 2 im Monat festgelegt.

 

Darf auf dem Balkon gegrillt werden?

Ja, wenn Sie selbst Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind und sichergestellt ist, dass weder Rauch noch Gestank in die Nachbarwohnung zieht.

Anders verhält es sich in Mietwohnungen. Hier hat der Vermieter das Recht, Grillaktionen per Hausordnung zu untersagen. Wer gegen das Grillverbot seines Vermieters verstößt muss im Extremfall sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Eine gute Abhilfe stellen gerade für solche Fälle Elektro- oder Gasgrills dar, da diese deutlich weniger Rauch produzieren.

 

Wo ist das öffentlichen Grillen in Ingolstadt erlaubt?

Normalerweise erlaubt die Stadt Ingolstadt erlaubt das Grillen am Grillplatz am Baggersee sowie am Auwaldsee. Zudem ist das Grillen in der Mailinger Aue und im Fort Peyerl an gewissen Stellen erlaubt. Aber Achtung: derzeit ist aufgrund der aktuellen Lage das Grillen auf allen öffentlichen Plätzen verboten. Erst wenn das Verbot aufgehoben wurde, darf wieder an ausgewiesenen Plätzen gegrillt werden. 

 

Was ist beim Grillen im Park oder am See zu beachten (wenn es wieder erlaubt ist)?

Wer keinen Ärger mit den Nachbarn haben möchte oder wenig Möglichkeiten hat, zu Hause zu grillen, dem bleibt nur der Gang in den Park oder an den See. Aber auch hier gelten - insbesondere in Zeiten von Corona - Regeln und Vorschriften, die zu beachten sind.

Eine allgemein gültige Aussage, ob grillen im Park oder See erlaubt ist, kann nicht getroffen werden, da Städte und Gemeinden dies individuell regeln dürfen. Wenn eine Erlaubnis zum Grillen erteilt wurde, dann ist dies auch entsprechend durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Wer ohne eine solche „Grillfreigabe“ seine Kohlen anheizt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Vor allen Dingen in Naturschutzgebieten kann dies teuer werden.

 

 

 

 

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Gerne per E-Mail: redaktion@regioningolstadt.com , Telefon: 08431 647390 oder Kontaktformular

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